Internationale Scheidungen / Ausländerrecht / Einbürgerungen / Verkehrsrecht / Strafrecht
Rechtsanwalt
Cyrus Zahedy
Pelzerstr. 5
20095 Hamburg
Tel.
040 - 355 66 415
040 - 766 198 44
Mobil
0170 - 238 65 28
c (at) zahedy.de
Liebe Mandanten,
seit mehr als 14 Jahren bin ich erfolgreich in folgenden Gebieten
tätig:
•
Scheidungsrecht, in Eilfällen mit außergerichtlichen
Trennungsvereinbarungen und Ausschluss des
Versorgungsausgleichs
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Internationales Scheidungsrecht, speziell für binationale Ehen
unter Berücksichtigung ausländerrechtlicher Folgen,
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Aufenthaltsrecht für Familien, Arbeitnehmer und
Unternehmer, Befristung von Einreisesperren bei
Visaerteilungen
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Einbürgerungsverfahren, auch doppelte Staatsbürgerschaft
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Strassenverkehrsrecht, Schadensersatz, Schmerzensgeld,
Bußgeldverfahren, Fahrverbot
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Strafverteidigung und Haftrecht
Rufen Sie mich an für einen schnellen Termin.
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Verfassungswidrigkeit der
Drittelmethode beim Unterhalt
Bundesvefassungsgericht Beschluss vom
25.1.2011 - 1 BvR 918/10
Sehr zügige Scheidung möglich bei
kurzer Ehedauer
(§ 3 VersAusglG, seit 3.4.2009)
OLG Hamburg
Verzichtserklärung bei der Morgengabe
wirksam
Nachzug sonstiger Familienangehöriger
bei außergewöhnlicher Härte nach § 36
AufenthG möglich
Einbürgerung nach 3 Jahren möglich
bei Ehegatten Deutscher
§ 9 StAG ermöglicht nach 2 Jahren Ehe mit
einer / einem Deutschen und 3 Jahren
Aufenthalt in Deutschland die Einbürgerung
Eheschließung mit deutschem Partner
berechtigt zum Verbleib in Deutschland
Visumsverfahren im Ausland nicht zwingend
erforderlich, wenn die Eheschließung im
Bundesgebiet erfolgt!