Internationale Scheidungen / Ausländerrecht / Einbürgerungen / Verkehrsrecht / Strafrecht     Rechtsanwalt Cyrus Zahedy Pelzerstr. 5 20095 Hamburg Tel. 040 - 355 66 415 040 - 766 198 44 Mobil 0170 - 238 65 28 c (at) zahedy.de Liebe Mandanten,   seit mehr als 14 Jahren bin ich erfolgreich in folgenden Gebieten  tätig: Scheidungsrecht, in Eilfällen mit außergerichtlichen Trennungsvereinbarungen und Ausschluss des Versorgungsausgleichs Internationales Scheidungsrecht, speziell für binationale Ehen unter Berücksichtigung ausländerrechtlicher Folgen, Aufenthaltsrecht für Familien, Arbeitnehmer und Unternehmer, Befristung von Einreisesperren bei Visaerteilungen Einbürgerungsverfahren, auch doppelte Staatsbürgerschaft Strassenverkehrsrecht, Schadensersatz, Schmerzensgeld, Bußgeldverfahren, Fahrverbot Strafverteidigung und Haftrecht Rufen Sie mich an für einen schnellen Termin.  040 - 355 66 415 Verfassungswidrigkeit der Drittelmethode beim Unterhalt Bundesvefassungsgericht Beschluss vom 25.1.2011 - 1 BvR 918/10 Sehr zügige Scheidung möglich bei kurzer Ehedauer (§ 3 VersAusglG, seit 3.4.2009) OLG Hamburg Verzichtserklärung bei der Morgengabe wirksam Nachzug sonstiger Familienangehöriger bei außergewöhnlicher Härte nach § 36 AufenthG möglich Einbürgerung nach 3 Jahren möglich bei Ehegatten Deutscher § 9 StAG ermöglicht nach 2 Jahren Ehe mit einer / einem Deutschen und 3 Jahren Aufenthalt in Deutschland die Einbürgerung Eheschließung mit deutschem Partner berechtigt zum Verbleib in Deutschland Visumsverfahren im Ausland nicht zwingend erforderlich, wenn die Eheschließung im Bundesgebiet erfolgt!